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   VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19.KS   

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VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19.KS (https://dejure.org/2020,17311)
VG Kassel, Entscheidung vom 19.06.2020 - 1 L 3000/19.KS (https://dejure.org/2020,17311)
VG Kassel, Entscheidung vom 19. Juni 2020 - 1 L 3000/19.KS (https://dejure.org/2020,17311)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 33 Abs 2 GG, § 9 BeamtStG
    Eilrechtsschutz gegen Stellenbesetzung mit Konkurrenten; Anspruch auf Neubescheidung bei Fehlen einer Beförderungschance

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 01.03.2018 - 2 A 10.17

    BB BND; Beamter; Beurteilung; Beurteilungsbeitrag; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19
    Andernfalls besteht das naheliegende Risiko, dass "jeweils nachträglich ein ?passendes' Kriterium für denjenigen Beamten nachgeschoben wird, der ein Rechtsmittel eingelegt hat" (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16, BVerwGE 157, 366 Rn. 75 ff.; zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17, juris Rn. 48).

    Denn nur so kann die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17, juris Rn. 42; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 6 B 1101/18, juris Rn. 9).

    Ob diese Vorgabe allein sprachliche Mittel verwendet oder mathematisch exakt Faktoren für die Einzelmerkmale festlegt, die ihr unterschiedliches Gewicht zum Ausdruck bringen, unterliegt wiederum dem Organisationsermessen des Dienstherrn (vgl. BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17, BVerwGE 161, 240-255, zit. nach juris Rn. 44-45).

  • BVerfG, 04.02.2016 - 2 BvR 2223/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die

    Auszug aus VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19
    Wird dieser Anspruch verletzt, folgt daraus noch kein Anspruch auf Beförderung oder Vergabe des begehrten Dienstpostens, doch kann der unterlegene Bewerber eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung beanspruchen, wenn seine Auswahl möglich erscheint (BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764).

    Diese ist nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung vorrangige Grundlage für am Leistungsprinzip im Sinne des Art. 33 Abs. 2 GG orientierte Entscheidungen über die Verwendung und das dienstliche Fortkommen eines Beamten, soweit sich hieraus maßgebliche und zuverlässige Aussagen zu seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung ableiten lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764).

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle dienstlicher Beurteilungen beschränkt sich daher darauf, ob die Verwaltung gegen Verfahrensvorschriften verstoßen, anzuwendende Begriffe oder den rechtlichen Rahmen - in dem sie sich frei bewegen kann - verkannt hat oder von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen ist, allgemeine Wertmaßstäbe nicht beachtet oder sachfremde Erwägungen angestellt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. Februar 2016 - 2 BvR 2223/15, NVwZ 2016, 764).

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19
    Wird - wie bei der Antragstellerin - das subjektive Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt, folgt daraus, dass der unterlegene Beamte eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung dann beanspruchen kann, wenn seine Aussichten, beim zweiten Mal ausgewählt zu werden, offen sind, d.h. wenn seine Auswahl möglich erscheint, wobei die Anforderungen nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris).

    Die Rechtsordnung behält solche Akte der wertenden Erkenntnis dem Dienstherrn - hier dem Antragsgegner - vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 16).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18

    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit anlässlich der Beförderungsrunde 2017/2018 bei

    Auszug aus VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19
    Die Beurteilung, ob die Auswahl möglich erscheint oder aber vollkommen ausgeschlossen ist, setzt eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls voraus (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris).

    Für einen Gleichstand der betrachteten Bewerber und eine daran anknüpfende, nicht nur theoretische Möglichkeit einer Auswahl der Antragstellerin fehlt es damit auch unter Berücksichtigung des Arithmetisierungsverbots an der erforderlichen hinreichenden Wahrscheinlichkeit (so auch Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 27.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19
    (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14 -, BVerwGE 153, 48-63).

    Soweit die Antragstellerin zudem rügt, es fehle an einer Begründung der erheblichen Verschlechterung im Vergleich zu ihrer Beurteilung aus dem Jahr 2013 und sich zur Stützung seiner Auffassung auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Dezember 2016 (NVwZ 2016, 1262 Rn. 32) beruft, lag dieser Entscheidung zum einen die Sonderkonstellation zugrunde, dass die Vorbeurteilung teilweise als Beurteilungsbeitrag in die dort streitgegenständliche Beurteilung eingeflossen und dementsprechend zu berücksichtigen war.

  • VG München, 07.02.2017 - M 5 E 16.4509

    Konkurrentenstreit um Stelle des Präsidenten eines Finanzgerichts

    Auszug aus VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19
    Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der streitgegenständlichen Stelle besteht allerdings nicht (VG München, Beschluss vom 7. Februar 2017 - M 5 E 16.4509, juris).

    Denn sie bilden den gegenwärtigen bzw. zeitnah zurückliegenden Stand ab und dienen so als beste Grundlage für die Prognose, welcher Konkurrent die Anforderungen der zu besetzenden Stelle voraussichtlich am besten erfüllen wird (VG München, Beschluss vom 7. Februar 2017 - M 5 E 16.4509, juris).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19
    Andernfalls besteht das naheliegende Risiko, dass "jeweils nachträglich ein ?passendes' Kriterium für denjenigen Beamten nachgeschoben wird, der ein Rechtsmittel eingelegt hat" (BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - 2 C 21.16, BVerwGE 157, 366 Rn. 75 ff.; zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17, juris Rn. 48).
  • VGH Hessen, 20.06.2014 - 1 E 970/14

    Streitwert in beamtenrechtlichen Konkurrenteneilverfahren

    Auszug aus VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19
    Dieser Betrag ist nach der Rechtsprechung des Hess. VGH in Konkurrenteneilverfahren (Beschluss vom 20. Juni 2014 - 1 E 970/14 , juris) auf ½ zu reduzieren, da durch die das Eilverfahren zu sichernde Klage im Hauptsacheverfahren allenfalls eine erneute Bescheidung erreicht werden kann.
  • VG Kassel, 29.05.2018 - 1 L 55/18

    Konkurrentenverfahren, Vollständigkeit und Vergleichbarkeit der dienstlichen

    Auszug aus VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19
    Denn die Darstellung der Tätigkeitsfelder hat lediglich den Zweck, dem Leser ein möglichst umfassendes Bild über die im Beurteilungszeitraum ausgeübten wesentlichen Tätigkeiten zu geben, was von der zusammenfassenden Wertung und dem zu treffenden subjektiven Werturteil, das den Kern der dienstlichen Beurteilung ausmacht, zu trennen ist ( VG Kassel, Beschluss vom 29. Mai 2018 - 1 L 55/18.KS , juris Rn. 20 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2018 - 6 B 1101/18

    Begründetheit einer Beschwerde gegen die einstweilige Anordnung der

    Auszug aus VG Kassel, 19.06.2020 - 1 L 3000/19
    Denn nur so kann die Einhaltung gleicher Maßstäbe gewährleistet und das Gesamturteil nachvollzogen und einer gerichtlichen Überprüfung zugeführt werden (BVerwG, Urteil vom 1. März 2018 - 2 A 10/17, juris Rn. 42; OVG NRW, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - 6 B 1101/18, juris Rn. 9).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.03.2020 - 1 B 724/19
  • VG Würzburg, 13.11.2018 - W 1 K 18.321

    Grundsatz der Statusamtsbezogenheit dienstlicher Beurteilungen

  • VG Würzburg, 22.10.2019 - W 1 K 19.567

    Kein Anspruch auf erneutes Auswahlverfahren bei Dienstpostenbesetzung trotz

  • BVerfG, 23.06.2015 - 2 BvR 161/15

    Verletzung der Rechte des Beschwerdeführers aus Art. 33 Abs. 2 GG aufgrund

  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • VGH Hessen, 26.10.1993 - 1 TG 1585/93

    Formelle und materielle Anforderungen an eine rechtsfehlerfreie

  • VGH Hessen, 16.01.2019 - 1 B 229/18

    Dienstliche Beurteilung im Justizvollziehungsdienst

  • VG Kassel, 11.11.2019 - 1 L 1289/19

    Konkurrentenverfahren: Notwendigkeit der statusamtsbezogenen Gesamtnotenbildung;

  • VG Kassel, 06.12.2018 - 1 L 2421/18

    Fehlende Plausibilität der Gesamtnote einer dienstlichen Beurteilung kann im

  • VG Kassel, 11.01.2016 - 1 L 2133/15

    Anordnungsgrund bei Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamtin und

  • VG Kassel, 29.04.2019 - 1 L 166/19

    Bildung des Gesamturteils einer dienstlichen Beurteilung muss statusamtsbezogen

  • VG Kassel, 28.01.2021 - 1 L 1742/20

    Mängel eines beamtenrechtlichen Auswahlverfahrens

    - 1 L 3000/19.KS -, juris; Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 593/18.KS -, juris, und Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 L 2421/18.KS -, juris).
  • VG Kassel, 13.09.2021 - 1 K 2445/20

    Voreingenommenheit eines Beurteilers

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14, juris; zum Ganzen: VG Kassel, Beschluss vom 19. Juni 2020 - 1 L 3000/19.KS , juris; Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 593/18.KS -, juris und Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 L 2421/18.KS , juris).
  • VG Kassel, 19.12.2022 - 1 K 387/22

    Dienstliche Beurteilung: Begründung der Gesamtnote; Begründungspflicht bei

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14, juris; zum Ganzen: VG Kassel, Beschluss vom 19. Juni 2020 - 1 L 3000/19.KS, juris; Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 593/18.KS -, juris und Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 L 2421/18.KS, juris).
  • VG Kassel, 23.11.2020 - 1 L 700/20

    Regelbeurteilung als zwingende Voraussetzung für eine Beförderungsentscheidung

    Gänzlich entbehrlich ist eine Begründung für das Gesamturteil nur dann, wenn im konkreten Fall eine andere Note nicht in Betracht kommt, weil sich die vergebene Note - vergleichbar einer Ermessensreduzierung auf Null - geradezu aufdrängt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27.14 -, juris Rn. 37; zum Ganzen: VG C-Stadt, Beschluss vom 19. Juni 2020 - 1 L 3000/19.KS -, juris Rn. 40 - 42; Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 593/18.KS -, juris Rn. 82 f. und Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 L 2421/18.KS -, juris).
  • VG Kassel, 22.07.2020 - 1 L 440/20

    Sowohl die Begründung einer dienstlichen Beurteilung als auch die Ausschärfung

    (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 2 C 27/14, juris Rn. 37; zum Ganzen: VG A-Stadt, Beschluss vom 19. Juni 2020 - 1 L 3000/19.KS , juris Rn. 40 -42; Urteil vom 20. Januar 2020 - 1 K 593/18.KS , juris Rn. 82 -83 und Beschluss vom 6. Dezember 2018 - 1 L 2421/18.KS , juris).
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